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   BFH, 02.07.1997 - II B 61/96   

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https://dejure.org/1997,24490
BFH, 02.07.1997 - II B 61/96 (https://dejure.org/1997,24490)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1997 - II B 61/96 (https://dejure.org/1997,24490)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - II B 61/96 (https://dejure.org/1997,24490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.01.1991 - V B 119/89

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes des Finanzgerichts gegen

    Auszug aus BFH, 02.07.1997 - II B 61/96
    Verfahrensmängel i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (BFH-Beschluß vom 22. Januar 1991 V B 119/89, BFH/NV 1992, 667).

    Die Frage, ob das FG gehalten ist, einen bestimmten Verwaltungserlaß zu berücksichtigen, der -- wie der Kläger meint -- gestützt auf § 163 der Abgabenordnung (AO 1977) aus Gründen des Vertrauensschutzes die Anpassung der Verwaltungspraxis an eine verschärfende Rechtsprechung oder an eine geänderte Rechtsauffassung erleichtern soll (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Januar 1986 II R 141/83, BFHE 145, 453, BStBl II 1986, 418), ist aber keine Frage des Prozeßrechts, sondern -- auch insoweit wie sie § 163 AO 1977 betrifft -- revisionsrechtlich eine Frage materiellen Rechts (vgl. BFH/NV 1992, 667).

  • BFH, 11.11.1992 - II R 117/89

    Grundstücksveräußerung bei Bauherrenmodell

    Auszug aus BFH, 02.07.1997 - II B 61/96
    Ob es sich bei dem koordinierten Länder erlaß tatsächlich um eine sog. Übergangsregelung handelt oder ob die Finanzverwaltung mit dem Erlaß nicht vielmehr eine ohnehin bestehende Rechtslage für eine bestimmte Fallgruppe verdeutlichen wollte, bedarf keiner Entscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1992 II R 117/89, BFHE 169, 480, BStBl II 1993, 163, a. E.).
  • BFH, 15.01.1986 - II R 141/83

    Treu und Glauben - Handeln des Finanzamtes - Handeln entgegen Erlaß des

    Auszug aus BFH, 02.07.1997 - II B 61/96
    Die Frage, ob das FG gehalten ist, einen bestimmten Verwaltungserlaß zu berücksichtigen, der -- wie der Kläger meint -- gestützt auf § 163 der Abgabenordnung (AO 1977) aus Gründen des Vertrauensschutzes die Anpassung der Verwaltungspraxis an eine verschärfende Rechtsprechung oder an eine geänderte Rechtsauffassung erleichtern soll (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Januar 1986 II R 141/83, BFHE 145, 453, BStBl II 1986, 418), ist aber keine Frage des Prozeßrechts, sondern -- auch insoweit wie sie § 163 AO 1977 betrifft -- revisionsrechtlich eine Frage materiellen Rechts (vgl. BFH/NV 1992, 667).
  • BFH, 25.04.1995 - II B 7/95

    Zulassungsfreie Revision aufgrund der Versagung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 02.07.1997 - II B 61/96
    Eine schlüssige Rüge, das Recht auf Gehör sei verletzt, erfordert gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO u. a., daß im einzelnen substantiiert dargelegt wird, wozu sich ein Beteiligter vor dem Finanzgericht (FG) nicht hat äußern können (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. April 1995 II B 7/95, BFH/NV 1995, 914).
  • BFH, 02.07.1997 - II B 62/96
    Auszug aus BFH, 02.07.1997 - II B 61/96
    Anmerkung: Entsprechend hat der BFH mit Beschluß vom 02.07.1997 II B 62/96 entschieden.
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